Notenbankchefs und Bindestrich-Haarspaltereien

Frage

Eine kurze Frage:

1) US-Notenbank-Chef oder
2) US-Notenbankchef

Ist beides zulässig? Ich bevorzuge Variante 1).

Antwort

Sehr geehrter Herr F.,

wie viele Bindestriche hier benötigt werden, hängt davon ab, was genau gesagt werden soll. Eine dreiteilige Zusammensetzung wie diese (US + Notenbank + Chef) kann auf mehr als eine Art interpretiert werden:

1) der US-Notenbank-Chef = der Chef der amerikanischen Notenbank
2) der US-Notenbankchef = der amerikanische Notenbankchef

Wenn man die Struktur der Zusammensetzung mit Hilfe von Klammern darstellt:

1) [[US-Notenbank]-Chef]
2) [US-[Notenbankchef]]

Auch bei zum Beispiel seinem britischen Amtskollegen sind beide Formulierungen möglich:

1) Mark Carney, der Chef der britischen Notenbank
2) Mark Carney, der britische Notenbankchef

Im ersten Fall wird ein Wort mit einem Bindestrich (US-Notenbank) mit einem weiteren Wort (Chef) kombiniert. Dann schreibt man nach der Regel zwischen allen Teilen der Zusammensetzung einen Bindestrich (US-Notenbank-Chef).

Im zweiten Fall wird eine Abkürzung (US) mit einem weiteren Wort (Notenbankchef) kombiniert. Dann reicht nach der Regel ein Bindestrich (US-Notenbankchef).

Als „allgemeine Berufsbezeichnung“ würde auch ich 1) vorziehen. Das ist aber eine subjektive Einschätzung und die Variante 2) ist keineswegs falsch. Eine präzise Unterscheidung machen zu wollen würde nämlich zu einem ziemlich haarspalterischen Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp