Das neue Jahr und das Neue Jahr

Zwischen Nikolaustag und zweitem Adventssonntag komme ich wieder einmal auf eines der orthografischen Lieblingsthemen im Monat Dezember zurück. Viele machen sich derzeit ans Aufstellen und Versenden von Weihnachts- und Neujahrswünschen. Wie Sie sie versenden, das überlasse ich natürlich ganz Ihnen. Wie Sie sie verfassen übrigens auch. Nur wenn Sie Zweifel bei der richtigen Schreibung Ihrer Wünsche auf Karten oder weniger traditionell mit digitalen Mitteln haben, kann ich Ihnen eventuell eine kleine Hilfestellung leisten.

Es geht natürlich um das n oder eben N. Wünscht man alles Gute zum neuen Jahr oder alles Gute zum Neuen Jahr? Die Antwort ist einfach, der Anlauf etwas länger:

Bis zur jüngsten Anpassung der Rechtschreibregelung im letzten Jahr (vgl. hier) galt nur die Kleinschreibung als richtig:

bis 2017

Glückwünsche zum neuen Jahr
Alles Gute zum neuen Jahr!
Ein gutes neues Jahr!
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr

Dann hat die Regelung sich an den offenbar weitverbreiteten Rechtschreibungehorsam in diesem Bereich angepasst und eingeführt, dass das Adjektiv in festen Adjektiv-Substantiv-Verbindungen „bei Benennung für besondere Anlässe und Kalendertage“ großgeschrieben werden kann (§ 63 E4):

seit 2017

Glückwünsche zum neuen Jahr oder
Glückwünsche zum Neuen Jahr

Alles Gute zum neuen Jahr! oder
Alles Gute zum Neuen Jahr!

Ein gutes neues Jahr! oder
Ein gutes Neues Jahr!

Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr oder
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr

Ob Sie Ihre Neujahrswünsche mit großem N oder kleinem n schreiben, spielt nun also keine Rolle mehr. Beides ist regelkonform. Zu beachten ist allerdings, dass die Möglichkeit der Großschreibung nur für neu/Neu gilt, nicht für andere Adjektive wie froh, gesegnet, schön, glücklich, gesund und was sonst noch an Gutem und Positivem vor Weihnachten und neues/Neues Jahr stehen kann.

Ich wünsche eine schöne und rechtschreibzweifelfreie Fortsetzung der Adventszeit!

Dr. Bopp

PS: Nach demselben neuen Paragraphen konnte ich übrigens meinen Eltern im Herbst dieses Jahres nicht nur zur diamantenen Hochzeit, sondern auch zur Diamantenen Hochzeit gratulieren. Das habe ich nicht schriftlich gemacht, und angesichts einer Ehe, die 60 Jahre hält, ist die Frage nach der Groß- und Kleinschreibung des Adjektivs ohnehin von nicht allzu großer Bedeutung.