Frage
Ich wurde gefragt, ob es einen Singular für „personenbezogene Daten“ gibt und habe das verneint. Im Speziellen ging es hier darum, ob man sagen könne, ein Nachname sei ein „personenbezogenes Datum“.
Für mich klingt das absurd. Ich würde immer sagen, ein Nachname ist eine personenbezogene Information oder ähnliches. Aber vielleicht liege ich auch falsch.
Als Begründung hatte ich geantwortet, dass „Daten“ sich in diesem Kontext nicht auf die Pluralform von „Datum“ (ein Name ist kein Datum) bezieht, sondern hier gleichbedeutend mit zum Beispiel „Fakten/Angaben/Informationen“ ist. Mit dieser Bedeutung ist das Wort „Daten“ ein Pluralwort.
Antwort
Guten Tag Frau S.,
die Antwort lautete hier „Jein“. Ihre Begründung ist im Prinzip korrekt. Daten mir der Bedeutung Angaben, Informationen ist ein Pluralwort. Der Singular Datum wird im Allgemeinen nur für einen Kalendertag oder einen Zeitpunkt verwendet. Siehe zum Beispiel die Angaben in DWDS unter Daten und Datum.
So sind auch Zusammensetzungen wie Eckdaten, Konjunkturdaten, Kontaktdaten, Kundendaten, Messdaten, Nutzerdaten, Stammdaten, Unternehmensdaten, Wetterdaten, Vorratsdaten, Zugangsdaten u.v.a.m. nur im Plural gebräuchlich. Auch das Wort Personendaten und die Verbindung personenbezogene Daten werden im Allgemeinen nur im Plural verwendet. So weit herrscht Einigkeit zwischen Ihnen, mir und den Wörterbüchern.
Und nun kommt das Aber: Fachsprachlich wird selten auch der Singular Personendatum bzw. personengebundenes Datum verwendet (sagt auch ein Wörterbuch, siehe hier):
Weil die Religionszugehörigkeit aber ein besonderes Personendatum ist, ist eine unmittelbare gesetzliche Grundlage notwendig.
Am Begriff des Personendatums hat sich auch mit der DSGVO nichts geändert.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Wohnadresse ohne Namensnennung kein personenbezogenes Datum ist.
Das Berufungsgericht hat ausgeführt, eine dynamische IP-Adresse sei in Verbindung mit dem Zeitpunkt des über sie vorgenommenen Zugriffs ein personenbezogenes Datum, sofern der Nutzer der Website während des Vorgangs seine Personalien angegeben habe […]
Ich kannte diesen Singular auch nicht und hielt ihn zunächst für falsch. Ich würde sowieso empfehlen, Personendaten und personenbezogene Daten nur im Plural zu verwenden und im Singular eine andere Formulierung zu wählen:
Der Nachname ist eine personenbezogene Angabe/Information.
Der Nachname gehört zu den personenbezogenen Daten.
In einem rein fachsprachlichen Kontext – zum Beispiel unter Datenschutzbeauftragten oder juristischen Fachleuten – ist der Singular Personendatum bzw. personenbezogenes Datum offenbar nicht völlig ungebräuchlich. Auch für andere Fachbegriffe der Form -daten kommt wahrscheinlich fachsprachlich gelegentlich der entsprechende Singular -datum vor. Außerhalb eines solchen fachlichen Kontextes wirkt ein Singular wie Personendatum oder personenbezogenes Datum aber irritierend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp