Vom Anwalt zum Verbrecher: Syndikat

Manche Wörter können im Laufe der Zeit eine erstaunlich große Bedeutungsspannweite überbrücken. So auch das Wort, das heute meine Neugier erregt hat: Syndikat.

Ein Syndikat ist im heutigen Deutschen u. a. ein Zusammenschluss von Unternehmen, ein Kartell, dessen Mitglieder ihre Produkte über eine gemeinsame Verkaufsorganisation absetzen müssen. Bei mir ist der Begriff aber vor allem aus Maffia- und anderen Verbrecherfilmen bekannt, in denen er für Verbrecherorganisationen und -kartelle steht, die die Polizei sowie einander mit Intrigen und viel Geknalle bekämpfen.

Das klassisch griechische Wort syndikos bezeichnete einen Anwalt, einen Verteidiger von Bürgern vor Gericht. Es besteht aus zwei Teilen: syn = zusammen und dikè = Rechtssache, Rechtsverhandlung. Diese Bedeutung hat es auch heute im Wort Syndikus = Rechtsbeistand, juristischer Vertreter.

Einige Jahrhunderte später entstand im Französischen das Wort syndicat mit der Bedeutung Zusammenschluss, der gemeinsame geschäftliche Interessen vertritt. Mit dieser Bedeutung haben wir es auch ins deutsche übernommen. Geschäftsleute und große Unternehmen können sich zu Syndikaten zusammenschließen, die ihre Interessen wahrnehmen. Dasselbe können auch Verbrecher tun, man denke an Drogensyndikate und Ähnliches. Und so ist die Brücke vom Anwalt zum Verbrecher geschlagen, ohne dass ich dafür stammtischmäßig behaupten muss, alle Anwälte seien Verbrecher.

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